Videoüberwachung
Videoüberwachung ist die Beobachtung von Orten durch optisch-elektronische Einrichtungen, optischen Raumüberwachungsanlagen (Videoüberwachungsanlage).
Einsatzbereiche für Überwachungssysteme
Indoor Videoüberwachung
Sicherheitstechnik kann in den unterschiedlichen Einsatzgebieten genutzt werden. Sie können Räume oder Freiflächen überwachen, können Türen kontrollieren oder Ihr Grundstück somit gegen Einbrecher optimal absichern. Wichtig sind hierbei verschiedene Elemente. Zum einen müssen die Kameras optimal ausgerichtet sein, um eine perfekte Aufnahme zu erreichen.
Hinzu kommt, dass Sie die Überwachungskameras möglichst so anbringen sollten, dass diese nur schwer ohne Hilfsmittel zu manipulieren sind. Und besonders wichtig. Es bringt nichts, wenn Sie zwar Aufnahmen mit den Überwachungskameras machen können, die Aufnahmegeräte jedoch einfach und schnell zugänglich sind. Wird die Überwachung beispielsweise von Einbrechern bemerkt, können diese sich auf die Suche nach den Aufnahmegeräten machen.
Überwachungs- und Sicherheitstechnik haben mittlerweile eine Leistungsfähigkeit erreicht, welche beeindruckend ist und viele potentielle Täter bereits frühzeitig abschreckt. Wenn Sie Ihr Unternehmen, Ihr Firmengelände oder auch Ihr privates Heim mit einer komfortablen und effektiven Videoüberwachung ausstatten möchten, sollten Sie sich im Vorfeld gründlich informieren. Denn die Auswahl bei der Sicherheitstechnik ist riesig und für den Laien nur schwer zu überblicken. Hier also die wichtigsten Fakten zu Videoüberwachungssystemen im Überblick.
Häufig steht diese Form der Überwachung in Verbindung mit der Aufzeichnung und Analyse der gewonnenen audiovisuellen Daten. Die Daten werden häufig digital gespeichert und die Bilder können durch Software analysiert werden. Zum Beispiel können Personen mit der Gesichtserkennung automatisch identifiziert werden oder von fahrenden Fahrzeugen automatisch die Nummernschilder erkannt werden.
Unterschied von Öffentlich und Privat
Grundsätzlich muss bei der Videoüberwachung zwischen der Überwachung durch nicht-öffentliche Stellen in öffentlich zugänglichen Bereichen (§ 6b Bundesdatenschutzgesetz BDSG), Videoüberwachungen von Beschäftigten nach § 32 Abs. 1 BDSG und der sonstigen Videoüberwachung in nicht-öffentlich zugänglichen Räumen gemäß § 28 BDSG unterschieden werden. Der 2013 gegründete Düsseldorfer Kreis dient als Gremium in der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder der Kommunikation, Kooperation und Koordinierung der Aufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich.
Private Videoüberwachung ist seit dem 1. Januar 2010 durch den Abschnitt Videoüberwachung (9a.) des Datenschutzgesetzes (DSG) geregelt.
Die Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn diese einen zulässigen Zweck erfüllt (Schutz eines Objekts/einer Person oder rechtliche Sorgfaltspflichten), wenn außerdem die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen von Dritten geringer sind als das Interesse des Betreibers (z. B. ein Angriff wahrscheinlich ist oder bereits stattgefunden hat) und wenn die Videoüberwachung tauglich, das gelindeste Mittel und verhältnismäßig ist.
Ist eine Videoüberwachung nach diesen Aspekten zulässig, muss sie beim Datenverarbeitungsregister (DVR) gemeldet werden. Daneben entstehen noch andere Pflichten für den Betreiber der Anlage (z. B. Kennzeichnungspflicht, Protokollierungspflicht, Datensicherheitsmaßnahmen, Löschungspflicht nach 72 Stunden und die Pflicht zur Auskunft gegenüber Betroffenen).